Das Finanzministerium hat die Regeln für Kryptowerte überarbeitet. Neu ist: „Kryptowerte“ ist jetzt der Oberbegriff für alle Token-Arten.
Für Privatanleger bleibt’s bei der bekannten Regel: Wer Coins länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei.
Wer sie vorher verkauft oder tauscht, zahlt Steuern – ab 1.000 € Gewinn voll steuerpflichtig.
👉 Wichtig: Das FiFo-Verfahren („First in – First out“) bleibt Standard, auch wenn das LiFo-Verfahren teilweise günstiger wäre.
💡 Tipp: Kursnachweise, Wallet-Daten und Transaktionsberichte gut dokumentieren! Fehlende Belege gehen meist zu Ihren Lasten.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)