Gute Nachricht für Pendler mit Zweitwohnung:
Die 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung gilt nicht für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz.
Der Bundesfinanzhof sagt:
👉 Stellplatz = eigene Nutzung → eigene Werbungskosten.
💡 Wichtig:
Auch wenn Stellplatz und Wohnung im selben Vertrag stehen, können die Stellplatzkosten zusätzlich abziehbar sein – wenn sie beruflich notwendig sind.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)