Arbeitnehmer müssen einen geldwerten Vorteil versteuern, wenn sie ihren Dienstwagen für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte verwenden. Wenn der Arbeitnehmer eine Zuzahlung zum Dienstwagen geleistet hat (z. B. um eine bessere Ausstattung oder ein größeres Modell zu bekommen), mindert diese Zuzahlung den zu versteuernden geldwerten Vorteil.
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