Azubis und Studierende, die am 1. Dezember 2022 in einem Ausbildungsverhältnis bzw. immatrikuliert waren, haben Anspruch auf 200 € Soforthilfe/Energiekostenpauschale. Diese können über das Portal www.einmalzahlung200.de beantragt werden, hierzu ist ein Zugangscode von der Ausbildungsstätte erforderlich. Bei den Studierenden sind Gasthörer ausgenommen.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)