Ja! Laut Finanzgericht Sachsen gilt: Auch ein teures Wohnmobil ist ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs.
Das bedeutet: Selbst wenn du es innerhalb eines Jahres nach Kauf wieder verkaufst, musst du den Gewinn nicht versteuern.
💡 Aber Achtung: Das Finanzamt hat Revision eingelegt – also noch nicht endgültig entschieden. Trotzdem ein erfreuliches Signal (nicht nur) für Camper-Fans!
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