🏠 Vermietung an Angehörige – so erkennt das Finanzamt sie an

🏠 Vermietung an Angehörige – so erkennt das Finanzamt sie an

Verträge mit Familie sind heikel. Nur wenn sie wie unter Fremden gestaltet und tatsächlich durchgeführt werden, sind sie steuerlich wirksam.
Besonders wichtig bei verbilligter Miete:
ab 66 % der ortsüblichen Miete → voller Werbungskostenabzug
50–66 % → nur mit positiver Prognose über 30 Jahre
unter 50 % → anteiliger Abzug

💡 Beispiel: Miete 700 € bei ortsüblich 1.000 € → alles abziehbar ✅

Miete 400 € → nur 40 % der Kosten absetzbar ⚠️

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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