Verträge mit Familie sind heikel. Nur wenn sie wie unter Fremden gestaltet und tatsächlich durchgeführt werden, sind sie steuerlich wirksam.
Besonders wichtig bei verbilligter Miete:
ab 66 % der ortsüblichen Miete → voller Werbungskostenabzug
50–66 % → nur mit positiver Prognose über 30 Jahre
unter 50 % → anteiliger Abzug
💡 Beispiel: Miete 700 € bei ortsüblich 1.000 € → alles abziehbar ✅
Miete 400 € → nur 40 % der Kosten absetzbar ⚠️
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)