Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt:
Unterhaltszahlungen sind nur noch dann steuerlich absetzbar, wenn sie
👉 per Banküberweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers erfolgen.
💡 Merke:
Barzahlungen oder Sachleistungen zählen nicht mehr – selbst bei familiären Notlagen.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)