Eine Lehrerin zog um, weil sie endlich ein richtiges Arbeitszimmer haben wollte – das Finanzgericht Münster sagt: kein Werbungskostenabzug!
Ein Umzug ist nur dann steuerlich relevant, wenn er beruflich notwendig ist (z. B. kürzerer Arbeitsweg, Versetzung, Jobwechsel).
💡 Fazit: Wer einfach „besser arbeiten will“, aber keinen echten beruflichen Grund hat, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Homeoffice bleibt Privatsache.
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