Vorträge, Kurse und andere wissenschaftliche oder belehrende Veranstaltungen können umsatzsteuerfrei sein – wenn sie als
Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung einzuordnen sind.
Das BMF nennt dafür klare Kriterien:
📘 Inhalt der Veranstaltung
🎯 Zielsetzung (Ausbildung, Qualifizierung)
👩🏫 Eignung der Lehrkraft
💡 Merke:
Auch Erwachsenenbildung kann steuerfrei sein – entscheidend ist der Bildungszweck, nicht das Alter der Teilnehmer.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)