Ein Alleingesellschafter spendet regelmäßig an seine eigene gemeinnützige GmbH – die das Geld nutzt, um ihm Miete für ein Museumsgebäude zu zahlen. Klingt nach „Geldkreislauf“?
Das Finanzgericht Münster sagt: ❌ Nein! Die Zahlungen gelten trotzdem als echte Spenden, weil Miete und Spende zwei getrennte Verträge sind.
💡 Tipp: Wer gemeinnützige Projekte über eigene gGmbHs unterstützt, kann Spenden trotz Rückfluss als Miete absetzen – wenn Verträge sauber getrennt und marktüblich sind.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)