Ein Haus wird abgerissen und durch ein neues Mietshaus ersetzt?
Der Bundesfinanzhof sagt: Keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG, denn es entstehen keine neuen Wohnungen, sondern nur Ersatz.
💡 Tipp: Die Förderung gilt nur bei echter Wohnraumerweiterung – also z. B. Neubau auf leerem Grundstück oder Aufstockung.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
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