Seit 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die Pflicht zur E-Rechnung.
Das neue BMF-Schreiben (15.10.2025) bringt Klarheit:
❗ Ein PDF ist keine E-Rechnung
✔️ XRechnung & ZUGFeRD sind zulässig
🔄 Auch Gutschriften müssen als E-Rechnung ausgestellt werden
⚠️ Formatfehler = Rechnung gilt nicht als E-Rechnung → kein Vorsteuerabzug
💡 Tipp: Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihr Rechnungsprogramm die technische Struktur wirklich erfüllt.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)