🏡 Grundstücke & Einkommensteuer – Das plant das Finanzministerium

🏡 Grundstücke & Einkommensteuer – Das plant das Finanzministerium

Das Bundesfinanzministerium will die Regeln für betrieblich genutzte Grundstücke vereinfachen.
Künftig sollen Flächen bis 30 m² oder einem Wert von max. 40.000 € kein Betriebsvermögen mehr sein – das spart jährliche Prüfungen.
Aber: Wer dieses Wahlrecht nutzt, darf keine Kosten mehr absetzen (z. B. Renovierung oder Abschreibung).
Auch bei der Kaufpreisaufteilung von Gebäuden soll es klare Vorgaben geben, wie der Wert von Grund & Boden zu berechnen ist.
💡 Tipp: Wer ein Büro oder Praxisraum im Eigenheim nutzt oder gerade eine Immobilie gekauft hat, sollte die geplanten Änderungen im Blick behalten – ab 2026 könnten sie wichtig werden!

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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