Das OLG Frankfurt entschied:
Kommt ein fristgebundener Schriftsatz wegen langer Postlaufzeit zu spät an, gibt’s keine Wiedereinsetzung.
💡 Tipp: Bei wichtigen Fristen lieber persönlich abgeben, faxen oder elektronisch übermitteln – Postzustellung am nächsten Werktag ist keine sichere Wette mehr.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)