📬 Fristen & Post: Wer auf die Post vertraut, verliert Fristen!

📬 Fristen & Post: Wer auf die Post vertraut, verliert Fristen!

Das OLG Frankfurt entschied:
Kommt ein fristgebundener Schriftsatz wegen langer Postlaufzeit zu spät an, gibt’s keine Wiedereinsetzung.
💡 Tipp: Bei wichtigen Fristen lieber persönlich abgeben, faxen oder elektronisch übermitteln – Postzustellung am nächsten Werktag ist keine sichere Wette mehr.

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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Du kannst deiner Zeit nur voraus sein, wenn du die Vergangenheit hinter Dir lässt.