Wer eine Ferienwohnung ausschließlich an Gäste vermietet, darf Verluste steuerlich abziehen – wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht um mehr als 25 % unterschritten wird.
Der Bundesfinanzhof sagt: Entscheidend ist der Durchschnitt über 3–5 Jahre, nicht jedes Jahr einzeln.
💡 Tipp: Belege über Vermietungszeiten aufbewahren – sie sind der Schlüssel zum Steuervorteil!
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(alle Angaben ohne Gewähr)