Die beliebten Pauschalen (30 € / 70 €) für privat bezahltes Laden von E-Dienstwagen werden abgeschafft – ohne Übergangsregelung.
Dafür kommt ab 2026 eine Strompreispauschale basierend auf dem Durchschnittsstrompreis.
Weiterhin gilt:
🔌 Kostenloses/vergünstigtes Laden beim Arbeitgeber bleibt steuerfrei
🏠 Private Wallbox: Arbeitgeber darf mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG)
⚠️ Vorteile müssen zusätzlich zum Lohn gewährt werden
💡 Tipp: Für Arbeitgeber & Arbeitnehmer lohnt es sich, Lademöglichkeiten und Erstattungen ab 2026 neu zu strukturieren.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)