Ein spannendes Urteil: Wenn Eheleute GmbH-Anteile im Zuge eines Zugewinnausgleichs übertragen – also quasi als Ausgleich bei einer Gütertrennung – kann das steuerpflichtig sein.
Aber: Wenn beide Partner nachweislich über die Steuerfolgen im Irrtum waren und den Vertrag deshalb rückgängig machen, kann die Steuer rückwirkend entfallen.
💡 Merke: Wer Verträge schließt, bei denen Unternehmensanteile, Immobilien oder andere Vermögenswerte übertragen werden, sollte immer vorher steuerlichen Rat einholen. Ein Irrtum kann teuer werden – muss es aber nicht 😉
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)