Der Bundesfinanzhof hat entschieden:
E-Mails mit steuerlichem Inhalt sind Handels- und Geschäftsbriefe und müssen bei einer Außenprüfung vorgelegt werden.
Aber: Ein Gesamtjournal aller Mails muss nicht erstellt werden.
💡 Tipp: Steuerrelevante Korrespondenz archivieren – aber niemand verlangt, dass Du Dein gesamtes Postfach ausdruckst 😉
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)