📧 E-Mails mit Steuerbezug – vorlegen, aber kein Journal nötig

📧 E-Mails mit Steuerbezug – vorlegen, aber kein Journal nötig

Der Bundesfinanzhof hat entschieden:
E-Mails mit steuerlichem Inhalt sind Handels- und Geschäftsbriefe und müssen bei einer Außenprüfung vorgelegt werden.
Aber: Ein Gesamtjournal aller Mails muss nicht erstellt werden.
💡 Tipp: Steuerrelevante Korrespondenz archivieren – aber niemand verlangt, dass Du Dein gesamtes Postfach ausdruckst 😉

Fragen? Wir helfen: 04625/181277.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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