Der Bundesfinanzhof stellt klar: Wenn ein Arzt vertretungsweise den Notfalldienst für einen Kollegen übernimmt, ist das umsatzsteuerfrei.
Begründung: Es handelt sich um eine Heilbehandlung, unabhängig davon, wer den Dienst tatsächlich leistet.
💡 Gute Nachricht für alle Mediziner: Keine zusätzliche Umsatzsteuerbelastung bei Notfalldienst-Vertretungen.
Fragen? Wir helfen: 04625/181277.
(alle Angaben ohne Gewähr)